1. Schulbesuch
Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß, d.h.pünktlich und mit allen erforderlichen Arbeitsmitteln zu besuchen.
2. Entschuldigungsverfahren
Sofern ein Schüler aus zwingenden Gründen, z.B. Krankheit, am Besuch des Unterrichts verhindert ist, so ist er verpflichtet, sich unverzüglich zu entschuldigen. Für Schüler der Vollzeitschulen und der Blockklassen gilt: Die Entschuldigungspflicht ist noch am Tag der Verhinderung telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Tag der Verhinderung (z.B. am Mittwoch, wenn Montag der erste Tag der Verhinderung war) bei der Schule eingegangen sein.
3. Beurlaubung
Wenn ein Schüler aus wichtigen persönlichen Gründen, z.B. Ausübung eines Ehrenamts, vom Unterricht befreit werden will, so hat er dies rechtzeitig schriftlich zu beantragen. Bei einer Befreiung bis zu zwei aufeinander folgenden Tagen ist der Klassenlehrer zuständig, bei mehr als zwei Tagen der Schulleiter.
4. Verlassen des Schulgeländes
Das Verlassen des Schulgeländes geschieht auf eigene Verantwortung, denn wer während der Unterrichtszeiten und der Pausen das Schulgelände verlässt, verliert den Versicherungsschutz.
5. Nachschreiben
Wer am Tag einer Leistungsfeststellung (Klassenarbeit/Referat) fehlt, muss sich beim betreffenden Fachlehrer nach oben beschriebenem Entschuldigungsverfahren mit ärztlicher Bescheinigung (bei Krankheit) entschuldigen. Der Fachlehrer kann einen Nachschreibetermin festsetzen, der nicht gesondert angekündigt werden muss. Wird die Entschuldigungspflicht nicht ordnungsgemäß wahrgenommen, wird die Leistung mit der Note »ungenügend« gewertet.
6. Unterrichtsstörungen
Um andere nicht zu stören, muss sowohl innerhalb als auch außerhalb des Schulgebäudes die Geräuschkulisse gering gehalten werden. Selbstverständlich dürfen weder Personen belästigt noch Sachen beschädigt werden.
7. Veränderung in den Räumen
Erwünscht sind Ihre Beiträge zur Gestaltung der Klassenzimmer, jedoch nicht in Form von Wand- und Tischkritzeleien oder Beschädigungen von Einrichtungsgegenständen, sondern durch Bilder, Plakate und Wandschmuck. Bedenken Sie, dass Sie bei mutwilligen Beschädigungen ersatzpflichtig sind. Wenn Sie Ideen haben und Änderungen vornehmen wollen, sprechen Sie vorher mit Ihrer Klassenlehrerin oder Ihrem Klassenlehrer darüber.
8. Persönliches Eigentum
Passen Sie auf persönliche Gegenstände und Kleidungsstücke auf. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung. Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie im Hausmeisterzimmer nachfragen. Fundsachen werden dort gesammelt.
9. Essen – Trinken
Beachten Sie bitte, dass Sie aus hygienischen Gründen keine offenen Speisen und keine offenen Getränke in die Flure, Treppenhäuser und Unterrichtsräume mitnehmen dürfen. Essen und Trinken sind nur während der Pausen erlaubt. Der Genuss alkoholischer Getränke ist Schülern und Schülerinnen im gesamten Schulbereich grundsätzlich verboten.
10. Rauchen
Wir sind eine rauchfreie Schule, das bedeutet für Sie, dass Sie nur außerhalb des Schulgeländes rauchen dürfen. Wenn Sie in der Nähe der Eingangsbereiche des Schulgeländes rauchen, benutzen Sie bitte die aufgestellten Aschenbecher und Mülleimer. Bedenken Sie, dass gerade diese Bereiche auf Besucher wie die Visitenkarte der Schule wirken.
11. Handy
Benutzen Sie Ihr Mobiltelefon im Gebäude äußerst sparsam. Im Unterricht ist das Handy grundsätzlich auszuschalten. Telefonieren Sie nur in ganz dringenden Fällen und nehmen Sie beim Musikhören usw. Rücksicht auf ihre Mitschüler und Lehrer – stellen Sie die Lautstärke niedriger. Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt!
12. Müll – Mülltrennung
Abfälle werden in den bereitgestellten Behältern getrennt entsorgt.
13. Ordnungsdienst in den Klassen
Der Klassenraum wird täglich von der jeweiligen Klasse gereinigt: Tafel nass wischen, Papiereimer (blau) leeren, bei Bedarf Tische putzen, Fußboden kehren /reinigen. Der Lehrer bestimmt den Ordnungsdienst.