Wer: Dietmar Gräschus

Erreichbar: täglich zu den Unterrichtszeiten; zusätzliche Sprechzeiten nach Vereinbarung

Wo: LZ 007 bzw. N218 und Zimmer für Schulsozialarbeit (Raum 103): ggf. über das Sekretariat oder den Klassenlehrer

 

Schwerpunkt der Aufgaben ist die Schullaufbahnberatung, d. h. die Information und Beratung von Schülerinnen, Schülern und Eltern über die geeigneten Bildungsgänge sowie die Beratung bei Schulschwierigkeiten in Einzelfällen.

Die Bildungsberatung soll dazu beitragen, das verfassungsmäßig garantierte Recht des jungen Menschen auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung zu verwirklichen und ihn in der bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit zu unterstützen.

Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen können sich in einem Erstgespräch unabhängig voneinander direkt an Beratungslehrer/innen wenden. Um dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern Rechnung zu tragen, erfolgen bei Minderjährigen weitere personenbezogene Beratungen
grundsätzlich in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten.

Die Beratungen sind vertraulich.

Beratungslehrer/innen nehmen von Fall zu Fall Kontakt mit anderen Personen oder Institutionen auf, die an der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mitwirken (z. B. mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle, mit Erziehungsberatungsstellen, Drogenberatungsstellen, Berufsberatung u. a.

 

Im Einzelnen umfasst die Arbeit folgende Angebote

1. Schullaufbahnberatung von Schülern/Schülerinnen und Eltern

  • bei der Schulwahl
  • bei der beruflichen Orientierung
  • über die individuellen Möglichkeiten schulischer und beruflicher Bildungsgänge
  • beim Übergang in andere Schulen und Schularten
  • mit Hilfe besonderer Untersuchungs- und Testverfahren

2. Beratung von Schülern/Schülerinnen mit besonderen Lern- und Verhaltensstörungen

  • Individuelle Beratung bei Störungen und Konflikten in der Schule u. Betrieb
  • Hilfestellungen bei persönlichen Problemen
  • Vermittlung an Beratungsstellen und -dienste

3. Kollegiale Zusammenarbeit

  • Pädagogische Unterstützung bei Problemfällen
  • Mitarbeit bei pädagogischen Konferenzen
  • Kollegiale Einzelfallbesprechung

4. Zusammenarbeit mit anderen Beratungseinrichtungen

  • Zusammenarbeit mit Schulpsychologischen Beratungsstellen
  • Zusammenarbeit mit den Erziehungsberatungsstellen
  • Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung

Prinzipien der Beratungstätigkeit

1. Freiwilligkeit: Die Ratsuchenden müssen grundsätzlich freiwillig kommen; eine Zwangsberatung ist sinnlos und nicht nachhaltig. Ein Erstgespräch ist nur mit einem schriftlichen Auftrag der Erziehungsberechtigten möglich.
2. Verschwiegenheit: Als Beratungslehrer/in ist diese/r wie ein Arzt gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nur die Ratsuchenden selbst können ihn/sie von der Schweigepflicht entbinden.
3. Kompetenzwahrung: Der/Die Beratungslehrer/in mischt sich nicht in die Kompetenzen von Fach- und Klassenlehrer/innen ein. Er/Sie möchte unterstützend mitwirken und sieht sich nicht als pädagogische „Wunderwaffe oder Feuerwehr“.