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Bäcker arbeiten in handwerklichen Bäckereien oder in industriellen Großbäckereien, in Fachgeschäften wie Spezial- und Diät-Bäckereien sowie in der Gastronomie und im Cateringbereich. Sie stellen Brot und Brötchen, Backwaren aus Blätter-, Mürbe- oder Hefeteig, Torten und Desserts, Dauerbackwaren, Partygebäck, Backwarensnacks und kleine Gerichte her. Dazu wiegen und messen sie die Zutaten nach genau festgelegten Rezepturen ab und stellen daraus Teige oder Massen her. Sie überwachen die Teigbildungs- und Gärungsvorgänge und beschicken die Öfen. Schließlich glasieren oder garnieren sie die Backwaren ansprechend und geben diesen so ein appetitliches Aussehen.

Notwendig zur Ausübung des Bäckerberufs sind körperliche Belastbarkeit und die Bereitschaft, seinen Tag-Nacht-Rhythmus in gewissem Maße zu verschieben.

Ein Bäcker sollte Wert auf Sauberkeit und Hygiene legen, einen guten Geruchs- und Geschmackssinn sowie Interesse am Umgang mit Nahrungsmitteln haben.

Die duale Ausbildung zum Bäcker erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung, die sich aus betrieblichen (praktischen) und schulischen (theoretischen) Anteilen zusammensetzt und durch die überbetriebliche Ausbildung ergänzt wird.

Einmal wöchentlich findet in der Berufsschule die theoretische und an zusätzlichen Berufsschultagen die fachpraktische Ausbildung in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Herstellen von Weizenbrot und Weizenkleingebäck, Herstellen von Torten und Desserts usw.) statt. Ergänzt wird die Berufsschulbildung durch allgemeinbildende Fächer am Berufsschultag.

Allgemeinbildende Fächer

Religion, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskompetenz, Englisch

Lernfelder (LF)

1. Berufsschuljahr (Grundstufe):

  • LF 1.1 – Unterweisen einer neuen Mitarbeiterin / eines neuen Mitarbeiters
  • LF 1.2 – Herstellen einfacher Teige / Massen
  • LF 1.3 – Gestalten, Werben, Beraten und Verkaufen
  • LF 1.4 – Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen

2. Berufsschuljahr (Fachstufe 1):

  • LF 5 – Herstellen von Weizenbrot und Kleingebäcken
  • LF 6 – Herstellen von Backwarensnacks
  • LF 7 – Herstellen und Verarbeiten von Sauerteig
  • LF 8 – Herstellen von roggenhaltigem Brot und Kleingebäcken

3. Berufsschuljahr (Fachstufe 2):

  • LF  9 – Herstellen von Schrot-, Vollkorn- und Spezialbroten
  • LF 10 – Herstellen von Feinen Backwaren aus Massen
  • LF 11 – Herstellen von Torten und Desserts
  • LF 12 – Herstellen von kleinen Gerichten
  • LF 13 – Planen und Durchführen einer Aktionswoche

Es besteht für Schüler mit Abitur oder Fachhochschulreife die Möglichkeit statt der Fächer Deutsch, Wirtschaftskompetenz und Gemeinschaftskunde den Unterricht „Management im Handwerk“ zu besuchen und den Titel „Managementassistent“ zu erwerben.

Die Auszubildenden legen Mitte des 2. Berufsschuljahres eine Zwischenprüfung, sowie am Ende der Ausbildung die Abschluss- und die Gesellenprüfung ab.

Bei entsprechender schulischer oder beruflicher Vorbildung bzw. bei sehr guten Leistungen während der Ausbildung ist auch eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich.

Mit dem Gesellenbrief besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zum Bäckermeister, zum Industriemeister (Fachrichtung Süßwaren) oder zum staatlich geprüften Techniker (Fachrichtung Lebensmitteltechnik).

Der erfolgreiche Meister-Abschluss ermöglicht die Weiterqualifizierung zum Betriebswirt des Handwerks, bzw. berechtigt zum Studium der Lebensmitteltechnologie (Bachelor) oder Ernährungswissenschaft (Bachelor), Ökotrophologie (Bachelor).

Der Nachweis eines Berufsausbildungsvertrages.

Der Besuch der Berufsschule ist schulgeldfrei.

Quick-Info

Dauer: 3 Jahre
Bildungsziel: Berufsausbildung
Voraussetzung: Ausbildungsvertrag
Schulform: Teilzeit